Delegiertenversammlung bekräftigt Zielsetzung der EAiD Rückblick auf die Tagung vom 6.–8. April 2018 in Hofgeismar

Die Delegiertenversammlung (DV) entscheidet als Mitgliederversammlung der Evangelischen Akademikerschaft in Deutschland (EAiD) alle Angelegenheiten des Verbandes. In diesem Jahr standen u.a. grundsätzliche Überlegungen zur Zukunft des Verbandes zur Diskussion.

Insgesamt versammelten sich 32 Vertreter/innen der Landesverbände, des Bundesverbandes, der Arbeitskreise und der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG) sowie weitere Gäste in der Evangelischen Tagungsstätte in Hofgeismar, um sich u.a. mit der vom Bundesvorstand (BV) vorgelegten Ausarbeitung „EAiD Quo vadis – Grundsätzliche Überlegungen zur Zukunft und Organisation der Evangelischen Akademikerschaft in Deutschland e.V.“ zu beschäftigen.

Vergewisserung und Beschlussfassung

Hintergrund der Diskussion war die Notwendigkeit, sich der inhaltlichen Zielsetzungen des Verbandes zu vergewissern, wie sie in der Satzung festgelegt sind, und organisatorische Konsequenzen aus der ungünstigen Altersstruktur zu ziehen, die es manchen Landesverbänden schwer macht, ihre Gremien ordnungsgemäß zu besetzten. Die Versammlung hat deshalb auf Vorschlag des Bundesvorstandes eine Satzungsänderung beschlossen, die es künftig ermöglicht, in Gebieten, in denen kein Landesverband mehr besteht, eine unmittelbare Mitgliedschaft zum Bundesverband zu begründen. Diese Mitglieder können ihre Rechte ebenfalls durch Delegierte wahrnehmen, die in den von der Delegiertenversammlung festgelegten Gebieten zu bestimmen sind. Die Versammlung kann zur organisatorischen Durchführung Gebietsbeauftragte benennen. Die Neuregelung hat den Vorteil, dass sie Freiräume schafft, die die Weiterführung der inhaltlichen Arbeit auch dort ermöglicht, wo die förmlichen Anforderungen des Vereinsrechts nicht mehr erfüllt werden können, ohne die Gesamtstruktur des Bundesverbandes zu gefährden. Daher empfahl der BV der Delegiertenversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

„1. Die Delegiertenversammlung bekräftigt die Zielsetzungen der EAiD, wie sie in § 1 der Satzung des Bundesverbandes festgelegt sind. Sie hält die Pflege der persönlichen Beziehungen ihrer Mitglieder und die aktive Teilnahme am Diskurs über aktuelle gesellschaftspolitische Fragen für wichtige Aufgaben der Verbandsarbeit. Der Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung sind unverzichtbar für ihr Selbstverständnis. Die EAiD steht mit dieser Programmatik ein für die Wertsetzungen der christlichen Ethik und die Einhaltung von intellektueller und wissenschaftlicher Redlichkeit im gesellschaftlichen Diskurs.

2. Die Delegiertenversammlung hält fest an der Organisation der EAiD als Verband mit einer Doppelstruktur von Landesverbänden und Bundesverband. Im Sinne einer „Auffangfunktion“ wird in der Satzung die Möglichkeit für eine Mitgliedschaft eröffnet, die nur zum Bundesverband e.V. besteht. Die Delegiertenversammlung bleibt bis auf weiteres das oberste Vertretungsorgan der Mitglieder.“

Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst und waren vorbereitet durch Referate von Dr. Gunther Schendel vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD über Entwicklungstendenzen in der EKD bei der Konferenz der Landesverbandsvorsitzenden im November 2017 (siehe evangelische aspekte, Heft 1/2018, S. 47) und dem Bischof der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein bei der Versammlung selbst zum Thema „Zur Situation der Kirche in einer säkularen Gesellschaft“.

Dr. Jörg Winter